Risiko betriebliche Altersversorgung -

Todesfall in der Belegschaft - Vermögensverlust in der bAV

„Witwe verliert die Hälfte des bAV-Guthabens an den Versicherer“ - „Kinder bekamen von 63.200 Euro nur 8.000 Euro ausgezahlt“
Viele HR-Verantwortliche und auch die Beschäftigten gehen davon aus, dass im Todesfall das Guthaben aus einer Direktversicherung oder Pensionskasse an die berechtigten Erben geht, so wie es bei normalen Sparplänen oder alten bAVs der Fall ist.
Angehörige von verstorbenen Arbeitnehmern fallen deshalb fast immer aus allen Wolken, wenn stattdessen große Teile des angesparten Vermögens beim Versicherer verbleibt.
Personalchefs wissen oft nicht, dass mit der Neuregelung der Direktversicherungen ab 2004 genau dieses Verlustrisiko eher die Regel ist, mit all den Auswirkungen auf das Vertrauen der Belegschaft in die eigene bAV.
Grundlage ist der „enge Hinterbliebenenbegriff“, und das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen bAV. Erste Eindrücke gibt es in einem Interview auf youtube: https://youtu.be/YBSUxCgQ7Ks

Dieses Seminar zeigt anhand eines praxisnahen Leitfadens, wie Beschäftigte vor einem solchen Verlust bewahrt werden können und vielleicht noch viel wichtiger: Wie wird verhindert, dass Arbeitgeber sozial oder sogar finanziell zur Verantwortung gezogen werden können.

Dieses Seminar hilft NICHT...

1. wenn nach Ansicht des youtube Videos kein Handlungsbedarf zum Schutz der Belegschaft gesehen wird.
2. wenn dem entsprechenden Versicherungsanbieter blind vertraut werden kann, dass bei seinen Verträgen alles anders ist, als es im Gesetz steht.
3. wenn die Bedeutung und die Auswirkungen der folgenden Begriffe aus dem Kleingedruckten der bAV Versicherungen bereits bekannt sind: „Rentengarantiezeit“, „Lebenspartnererklärung“, „Hinterbliebene“, „Beitragsrückgewähr im Todesfall“ oder „Sterbegeld“ und „Bezugsberechtigung“

Nach dem Seminar ist das Kleingedruckte verständlich und Beurteilung möglich, um für die Beschäftigten sicherstellen zu können, dass so viel wie möglich auch tatsächlich bei den Hinterbliebenen ankommt und nicht „woanders“ verloren geht. Ein letzter Satz für Personalverantwortliche und Unternehmensführung: Die Verjährungsfristen im bAV-Recht betragen 30 Jahre.


Kernthemen: Arbeits-und steuerrechtliche Risiken | Zuschuss- und Informationspflichten für Arbeitgeber

Zielgruppe (m/w/d): Personalverantwortlichen von mittelständischen Unternehmen und persönlich betroffene Führungskräfte mit einer eigenen bAV

Dieses Seminar zeigt auf welche Risiken in den jeweiligen Verträgen zur bAV bestehen und wie Verhandlungen zum Schutz der Interessen der Beschäftigen bzw. deren Angehörigen geführt werden können


Kernthemen: Arbeits-und steuerrechtliche Risiken | Zuschuss- und Informationspflichten für Arbeitgeber

Dozent (m/w/d): Dr. jur. Michael Kiss, Kanzlei für Personal- und Vergütungskonzepte